Rechtsprechung
BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Umfang der Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Zulässigkeit der Beschränkung einer Berufung - Kriterien für das Vorliegen einer konkludenten Berufungsbeschränkung - Übertragung der Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2008 - 80 D 4.07
- BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
Ohne Erfolg macht die Beschwerde schließlich geltend, das angegriffene Berufungsurteil weiche von der Senatsentscheidung vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3) ab. - BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
Hiervon abgesehen hat auch die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - (ZBR 2008, 316) ohne Bedenken auf die Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen und gegen die Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu Besitz und Weitergabe kinderpornographischen Materials keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (unter Hinweis auf OVG Lüneburg…, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 - juris Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - BVerwGE 111, 291 und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 - NVwZ 2002, 1378). - BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00
Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
Hiervon abgesehen hat auch die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - (ZBR 2008, 316) ohne Bedenken auf die Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen und gegen die Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu Besitz und Weitergabe kinderpornographischen Materials keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (unter Hinweis auf OVG Lüneburg…, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 - juris Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - BVerwGE 111, 291 und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 - NVwZ 2002, 1378).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 14/06
Berufsverbot eines Lehrers wegen Ausgabe pornographischer Inhalte im Unterricht
Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
Hiervon abgesehen hat auch die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - (ZBR 2008, 316) ohne Bedenken auf die Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen und gegen die Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu Besitz und Weitergabe kinderpornographischen Materials keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 - juris Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - BVerwGE 111, 291 und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 - NVwZ 2002, 1378). - BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
Hiervon abgesehen hat auch die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - (ZBR 2008, 316) ohne Bedenken auf die Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen und gegen die Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu Besitz und Weitergabe kinderpornographischen Materials keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (unter Hinweis auf OVG Lüneburg…, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 - juris Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - BVerwGE 111, 291 und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 - NVwZ 2002, 1378). - VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie
Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
Das Berufungsgericht hat ausdrücklich davon abgesehen zu prüfen, ob der Beklagte als Beamter der Feuerwehr etwa den schärferen Anforderungen unterliegt, die an einen Lehrer (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 2007 - A 10296/07 - LKRZ 2007, 364) oder an einen Polizeivollzugsbeamten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2008 - DL 16 S 29/06 - juris) zu stellen sind, der in ständigem oder zumindest häufigem Kontakt mit Kindern steht und bei dem bereits der bloße Besitz kinderpornographischen Materials das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine Integrität unheilbar zu zerstören geeignet ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 3 A 10296/07
Lehrer wegen Kinderpornografie entlassen
Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
Das Berufungsgericht hat ausdrücklich davon abgesehen zu prüfen, ob der Beklagte als Beamter der Feuerwehr etwa den schärferen Anforderungen unterliegt, die an einen Lehrer (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 2007 - A 10296/07 - LKRZ 2007, 364) oder an einen Polizeivollzugsbeamten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2008 - DL 16 S 29/06 - juris) zu stellen sind, der in ständigem oder zumindest häufigem Kontakt mit Kindern steht und bei dem bereits der bloße Besitz kinderpornographischen Materials das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine Integrität unheilbar zu zerstören geeignet ist.
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des …
Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz …
Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, juris). - VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355
22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …
Denn eine solche Beschränkung müsste - ihre Zulässigkeit nach neuem Disziplinarrecht dahingestellt (vgl. BVerwG vom 18.11.2008 Az. 2 B 71.08, Juris, RdNr. 3) - eindeutig zum Ausdruck gebracht worden sein (BVerwG vom 18.11.2008, a.a.O.).
- BVerwG, 06.04.2011 - 2 B 65.10
Disziplinarklage; Gegenstand der Urteilsfindung (DG HA)
Die Beschwerde legt auch entgegen § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, § 65 Abs. 1 HmbDG nicht dar, dass eine solche Beschränkung mit der gebotenen Eindeutigkeit (vgl. Beschluss vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 71.08 - juris Rn. 3) erfolgt sei. - DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09
Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach …
Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube ( BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, [...] ). - OVG Saarland, 17.06.2011 - 7 A 500/09
Zur Möglichkeit einer Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß unter der …
BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, zitiert nach juris; ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.4.2008 - 7 A 141/08 -, dokumentiert bei juris. - VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
Beihilfebetrug; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Trotz der in der mündlichen Verhandlung vorgenommenen Ergänzung des Berufungsantrags der Beklagten um das Begehren, gegen sie eine mildere Disziplinarmaßnahme als die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis festzusetzen, ist nicht von einem auf das Disziplinarmaß beschränkten Rechtsmittel auszugehen, da eine solche Beschränkung - ihre Zulässigkeit nach neuem Disziplinarrecht dahingestellt (vgl. BVerwG vom 18.11.2008 Az. 2 B 71.08, Juris, RdNr. 3) - eindeutig zum Ausdruck gebracht worden sein müsste (BVerwG vom 18.11.2008, a.a.O.). - VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189
Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschränkung des Rechtsmittels in seiner Entscheidung vom 18. November 2008 (Az. 2 B 71/08) ausdrücklich offen gelassen. - VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
Außerdienstlicher Betrug in drei Fällen und weitere innerdienstliche Verfehlungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschränkung des Rechtsmittels in seiner Entscheidung vom 18. November 2008 (Az. 2 B 71/08) ausdrücklich offen gelassen. - VGH Bayern, 23.06.2010 - 16a D 09.3194
Untreue in 47 Fällen während der Dauer von zweieinhalb Jahren, indem vereinnahmte …
Denn eine solche Beschränkung müsste - ihre Zulässigkeit nach neuem Disziplinarrecht dahingestellt (vgl. BVerwG vom 18.11.2008 Az. 2 B 71.08 RdNr. 3) - eindeutig zum Ausdruck gebracht worden sein.
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2008 - L 2 B 71/08 R |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung