Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21842
BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08 (https://dejure.org/2008,21842)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2008 - 2 B 71.08 (https://dejure.org/2008,21842)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2008 - 2 B 71.08 (https://dejure.org/2008,21842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Zulässigkeit der Beschränkung einer Berufung - Kriterien für das Vorliegen einer konkludenten Berufungsbeschränkung - Übertragung der Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
    Ohne Erfolg macht die Beschwerde schließlich geltend, das angegriffene Berufungsurteil weiche von der Senatsentscheidung vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3) ab.
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
    Hiervon abgesehen hat auch die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - (ZBR 2008, 316) ohne Bedenken auf die Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen und gegen die Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu Besitz und Weitergabe kinderpornographischen Materials keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 - juris Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - BVerwGE 111, 291 und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 - NVwZ 2002, 1378).
  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
    Hiervon abgesehen hat auch die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - (ZBR 2008, 316) ohne Bedenken auf die Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen und gegen die Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu Besitz und Weitergabe kinderpornographischen Materials keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 - juris Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - BVerwGE 111, 291 und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 - NVwZ 2002, 1378).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 14/06

    Berufsverbot eines Lehrers wegen Ausgabe pornographischer Inhalte im Unterricht

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
    Hiervon abgesehen hat auch die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - (ZBR 2008, 316) ohne Bedenken auf die Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen und gegen die Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu Besitz und Weitergabe kinderpornographischen Materials keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 - juris Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - BVerwGE 111, 291 und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 - NVwZ 2002, 1378).
  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
    Hiervon abgesehen hat auch die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - (ZBR 2008, 316) ohne Bedenken auf die Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen und gegen die Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu Besitz und Weitergabe kinderpornographischen Materials keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 - juris Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - BVerwGE 111, 291 und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 - NVwZ 2002, 1378).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
    Das Berufungsgericht hat ausdrücklich davon abgesehen zu prüfen, ob der Beklagte als Beamter der Feuerwehr etwa den schärferen Anforderungen unterliegt, die an einen Lehrer (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 2007 - A 10296/07 - LKRZ 2007, 364) oder an einen Polizeivollzugsbeamten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2008 - DL 16 S 29/06 - juris) zu stellen sind, der in ständigem oder zumindest häufigem Kontakt mit Kindern steht und bei dem bereits der bloße Besitz kinderpornographischen Materials das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine Integrität unheilbar zu zerstören geeignet ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 3 A 10296/07

    Lehrer wegen Kinderpornografie entlassen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08
    Das Berufungsgericht hat ausdrücklich davon abgesehen zu prüfen, ob der Beklagte als Beamter der Feuerwehr etwa den schärferen Anforderungen unterliegt, die an einen Lehrer (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 2007 - A 10296/07 - LKRZ 2007, 364) oder an einen Polizeivollzugsbeamten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2008 - DL 16 S 29/06 - juris) zu stellen sind, der in ständigem oder zumindest häufigem Kontakt mit Kindern steht und bei dem bereits der bloße Besitz kinderpornographischen Materials das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine Integrität unheilbar zu zerstören geeignet ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des

    Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

    Denn eine solche Beschränkung müsste - ihre Zulässigkeit nach neuem Disziplinarrecht dahingestellt (vgl. BVerwG vom 18.11.2008 Az. 2 B 71.08, Juris, RdNr. 3) - eindeutig zum Ausdruck gebracht worden sein (BVerwG vom 18.11.2008, a.a.O.).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 2 B 65.10

    Disziplinarklage; Gegenstand der Urteilsfindung (DG HA)

    Die Beschwerde legt auch entgegen § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, § 65 Abs. 1 HmbDG nicht dar, dass eine solche Beschränkung mit der gebotenen Eindeutigkeit (vgl. Beschluss vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 71.08 - juris Rn. 3) erfolgt sei.
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

    Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube ( BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, [...] ).
  • OVG Saarland, 17.06.2011 - 7 A 500/09

    Zur Möglichkeit einer Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß unter der

    BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, zitiert nach juris; ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.4.2008 - 7 A 141/08 -, dokumentiert bei juris.
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101

    Beihilfebetrug; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Trotz der in der mündlichen Verhandlung vorgenommenen Ergänzung des Berufungsantrags der Beklagten um das Begehren, gegen sie eine mildere Disziplinarmaßnahme als die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis festzusetzen, ist nicht von einem auf das Disziplinarmaß beschränkten Rechtsmittel auszugehen, da eine solche Beschränkung - ihre Zulässigkeit nach neuem Disziplinarrecht dahingestellt (vgl. BVerwG vom 18.11.2008 Az. 2 B 71.08, Juris, RdNr. 3) - eindeutig zum Ausdruck gebracht worden sein müsste (BVerwG vom 18.11.2008, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschränkung des Rechtsmittels in seiner Entscheidung vom 18. November 2008 (Az. 2 B 71/08) ausdrücklich offen gelassen.
  • VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534

    Außerdienstlicher Betrug in drei Fällen und weitere innerdienstliche Verfehlungen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschränkung des Rechtsmittels in seiner Entscheidung vom 18. November 2008 (Az. 2 B 71/08) ausdrücklich offen gelassen.
  • VGH Bayern, 23.06.2010 - 16a D 09.3194

    Untreue in 47 Fällen während der Dauer von zweieinhalb Jahren, indem vereinnahmte

    Denn eine solche Beschränkung müsste - ihre Zulässigkeit nach neuem Disziplinarrecht dahingestellt (vgl. BVerwG vom 18.11.2008 Az. 2 B 71.08 RdNr. 3) - eindeutig zum Ausdruck gebracht worden sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2008 - L 2 B 71/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,118474
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2008 - L 2 B 71/08 R (https://dejure.org/2008,118474)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.11.2008 - L 2 B 71/08 R (https://dejure.org/2008,118474)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. November 2008 - L 2 B 71/08 R (https://dejure.org/2008,118474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,118474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht